Wer bekommt Wohngeld — Mieter und Eigentümer?
Ja. Wohngeld steht sowohl Mietern als auch Eigentümern offen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Mieter beziehen das Wohngeld auf die Kaltmiete, Eigentümer auf die Belastung durch Kreditraten, Grundsteuer oder vergleichbare laufende Kosten. Voraussetzung ist stets, dass der eigene Wohnraum angemessen groß und die Kosten in einem zum Ort passenden Rahmen liegen.