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Witwenrente: Verstehe in Ruhe, was dir zusteht

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Frage 1 von 157%

Was beschreibt deine Situation am besten?

Mein Partner / meine Partnerin ist kürzlich verstorben
Der Todesfall liegt schon länger zurück
Ich beziehe bereits Witwenrente und habe Fragen zur Höhe
Ich möchte mich vorsorglich informieren

Dauer ca. 5 Min.

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  • Verständliche Einordnung deines möglichen Anspruchs
  • Große oder kleine Witwenrente – was zu deiner Situation passt
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🔍 Voraussetzungen

Was die Witwenrente ist — und wovon ihre Höhe abhängt

Die Witwenrente ist eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung deines verstorbenen Partners oder deiner verstorbenen Partnerin. Sie steht dir grundsätzlich unabhängig davon zu, ob du selbst eingezahlt hast. Voraussetzung ist in der Regel, dass ihr zum Zeitpunkt des Todes verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft wart und die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist.

Unterschieden wird zwischen großer und kleiner Witwenrente. Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 % der Rente des Verstorbenen und kommt meist in Betracht, wenn du die maßgebliche Altersgrenze erreicht hast, erwerbsgemindert bist oder ein Kind unter 18 Jahren erziehst. Die kleine Witwenrente liegt bei etwa 25 % und ist nach neuem Recht in der Regel auf 24 Monate begrenzt.

Habt ihr vor 2002 geheiratet und ist einer von euch vor 1962 geboren, gilt meist noch das alte Recht: dann sind es in der Regel 60 % und teils günstigere Regeln, etwa bei der Anrechnung. In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall – dem sogenannten Sterbevierteljahr – wird in der Regel die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt.

Eigenes Einkommen bleibt bis zu einem Freibetrag anrechnungsfrei. Darüber werden in der Regel 40 % des pauschal bereinigten Nettoeinkommens angerechnet. Der Antrag läuft über die Deutsche Rentenversicherung; verbindlich rechnet ausschließlich sie.

Große oder kleine Witwenrente

55 % oder 25 % der Rente deines Partners – wir zeigen, welcher Weg zu deiner Situation passt.

Sterbevierteljahr

In den ersten drei Monaten wird in der Regel die volle Rente des Verstorbenen gezahlt.

Einkommensanrechnung

Eigenes Einkommen wird ab einem Freibetrag teilweise angerechnet – der häufigste Grund für zu niedrige Zahlungen.

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Gut zu wissen

Eine eigene Rente und die Witwenrente können in der Regel nebeneinander gezahlt werden. Über die tatsächliche Höhe entscheidet die Einkommensanrechnung.

Davon hängt dein Anspruch ab

  • Ob ihr zum Zeitpunkt des Todes verheiratet bzw. verpartnert wart
  • Ob dein Partner mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat
  • Dein Alter und ob du Kinder erziehst
  • Dein eigenes Einkommen

Wie diese Faktoren bei DIR zusammenspielen, zeigt dir deine persönliche Auswertung.

✅ Lohnt sich der Check?

Situationen, in denen der Check Orientierung gibt

  • Dein Partner oder deine Partnerin ist kürzlich verstorben
  • Du weißt nicht, ob die große oder die kleine Witwenrente für dich gilt
  • Deine Zahlung wirkt niedriger als erwartet
  • Du arbeitest weiter und fragst dich, wie dein Einkommen angerechnet wird
  • Du warst geschieden und bist unsicher, ob es dennoch Wege gibt
  • Du möchtest wissen, welche Unterlagen für den Antrag zählen
📚 FAKTEN NEBENBEI

In Ruhe verstehen

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Große und kleine Witwenrente

Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 % der Rente des Verstorbenen. Sie kommt meist in Betracht, wenn du die maßgebliche Altersgrenze erreicht hast, eine anerkannte Erwerbsminderung vorliegt oder du ein Kind unter 18 Jahren erziehst. Trifft nichts davon zu, bleibt in der Regel die kleine Witwenrente mit etwa 25 % – nach neuem Recht meist für längstens 24 Monate. Bei Heirat vor 2002 und Geburt eines Partners vor 1962 gilt häufig altes Recht mit meist 60 %.

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Wie dein Einkommen angerechnet wird

Eigenes Einkommen bleibt bis zu einem Freibetrag unberücksichtigt. Was darüber liegt, wird in der Regel zu 40 % des pauschal bereinigten Nettoeinkommens auf die Witwenrente angerechnet. Berücksichtigt werden je nach Recht unter anderem Erwerbseinkommen und eigene Renten. Das erklärt, warum Zahlungen im Einzelfall deutlich niedriger ausfallen als der reine Prozentsatz vermuten lässt.

🗓️

Sterbevierteljahr und Antrag

In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird in der Regel die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt. Für die schnelle Vorschusszahlung über den Renten Service der Deutschen Post gilt eine kurze Frist. Der eigentliche Antrag läuft über die Deutsche Rentenversicherung; er wird in der Regel längstens zwölf Monate rückwirkend berücksichtigt. Unterlagen wie Sterbeurkunde, Heiratsurkunde und Rentenunterlagen lassen sich nachreichen.

Häufige Stolperfallen

  • Die Witwenrente wird in der Regel nur 12 Monate rückwirkend gezahlt – wer den Antrag aufschiebt, verliert Geld
  • Beim Sterbevierteljahr gilt eine kurze Frist für die volle Vorschusszahlung über den Renten Service der Post
  • Ehen unter einem Jahr werden besonders geprüft
  • Ob altes oder neues Recht gilt (Heirat vor 2002), ändert Prozentsatz und Regeln – viele wissen nicht, welches für sie gilt

In deiner Auswertung erfährst du, worauf du in deiner Situation achten solltest.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Wann du dich direkt beraten lassen solltest

Anspruch Direkt ist ein unabhängiger Ratgeber und weder eine Behörde noch die Deutsche Rentenversicherung. Deine Auswertung ist eine unabhängige Ersteinschätzung auf Basis deiner Angaben und für 35,00 € inkl. MwSt. erhältlich. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft. Verbindlich rechnet ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung. Bei komplexen Fällen – etwa Ablehnung, Widerspruch oder strittiger Einkommensanrechnung – wende dich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, einen Sozialverband oder eine auf Sozialrecht spezialisierte Kanzlei.

🔍 So funktioniert's

Von deinen Antworten zur persönlichen Auswertung

In drei Schritten erhältst du Klarheit über deinen Anspruch.

1

Quiz ausfüllen

Gezielte Fragen zu deiner Situation — in rund 5 Minuten beantwortet.

2

Auswertung erhalten

Deine Angaben werden strukturiert von unserem Experten Team ausgewertet und eingeordnet.

3

Klarheit haben

Du erhältst deine persönliche Auswertung mit verständlicher Einschätzung und nächsten Schritten.

❓ Häufige Fragen

Antworten auf deine Fragen

Ruhige Antworten auf die häufigsten Fragen zur Witwenrente.