Große und kleine Witwenrente
Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 % der Rente des Verstorbenen. Sie kommt meist in Betracht, wenn du die maßgebliche Altersgrenze erreicht hast, eine anerkannte Erwerbsminderung vorliegt oder du ein Kind unter 18 Jahren erziehst. Trifft nichts davon zu, bleibt in der Regel die kleine Witwenrente mit etwa 25 % – nach neuem Recht meist für längstens 24 Monate. Bei Heirat vor 2002 und Geburt eines Partners vor 1962 gilt häufig altes Recht mit meist 60 %.