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Unterhaltsvorschuss: Hilfe für Alleinerziehende, wenn der Ex-Partner nicht zahlt.

Bleibt der Unterhalt aus, springt der Staat ein — bis zu 395 € pro Kind und Monat. 15 Fragen, 5 Minuten — und du weißt, wo du stehst.

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4,8 von 5 Sterne Bewertungen
Frage 1 von 157%

Wie ist deine Situation?

Ex zahlt gar nicht
Ex zahlt unregelmäßig
Ex ist nicht auffindbar
Frisch getrennt

Dauer ca. 5 Min.

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15 Fragen zu Familiensituation, Unterhalt, Alter des Kindes und Einkommen. Du erhältst direkt deine persönliche Auswertung.

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🔍 Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss — und wie hoch ist die Leistung?

Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für alleinerziehende Eltern, deren Ex-Partner den geschuldeten Kindesunterhalt nicht oder nicht vollständig zahlt. Der Staat springt ein und zahlt einen Vorschuss, der später vom anderen Elternteil zurückgefordert werden kann. Dadurch sollen Kinder finanziell abgesichert werden, wenn der Unterhaltspflichtige ausfällt.

Der Anspruch besteht für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, unter bestimmten Bedingungen auch bis zum 21. Geburtstag. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und der aktuellen Unterhaltssituation. In besonderen Fällen kann ein eigenes Einkommen des alleinerziehenden Elternteils oder Bezug von Bürgergeld ab dem 12. Lebensjahr eine Rolle spielen.

Du erziehst dein Kind allein

Voraussetzung ist, dass du als Alleinerziehende oder Alleinerziehender für das Kind sorgst und der andere Elternteil nicht im selben Haushalt lebt.

Kind unter 18 in deinem Haushalt

Das Kind muss in deinem Haushalt leben und in der Regel das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In Ausnahmen kann der Anspruch bis 21 Jahre fortbestehen.

Ausbleibender oder zu geringer Unterhalt

Der andere Elternteil muss gar nicht zahlen, unregelmäßig oder weniger zahlen als rechtlich zulässig.

💡

Schon gewusst?

Unterhaltsvorschuss kann rückwirkend beantragt werden, aber maximal für einen Monat vor Antragstellung. Eine frühe Antragstellung lohnt sich also.

Davon hängt dein Anspruch ab

  • Das Alter deines Kindes
  • Die Zahlungssituation des anderen Elternteils
  • Deine Familiensituation (alleinerziehend, neue Ehe)
  • Ab 12: dein eigenes Einkommen bzw. Bürgergeld-Bezug

Wie diese Faktoren bei DIR zusammenspielen, zeigt dir deine persönliche Auswertung.

✅ Lohnt sich der Check?

Typische Situationen, in denen sich der Check lohnt

  • Der andere Elternteil zahlt gar nicht
  • Der Unterhalt kommt unregelmäßig oder unvollständig
  • Der andere Elternteil ist unbekannt oder nicht auffindbar
  • Der andere Elternteil kann nicht zahlen (z.B. arbeitslos)
  • Du bist frisch getrennt und der Unterhalt ist noch ungeklärt
  • Dein Kind ist über 12 und du dachtest, der Anspruch sei vorbei
📚 FAKTEN NEBENBEI

Wissen für deine Situation

👩‍👧‍👦

Wer hat Anspruch — und wie lange?

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, wer ein Kind allein erzieht und der andere Elternteil nicht ordnungsgemäß unterhält. In der Regel gilt das bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn das Kind noch in der Schule ist, in einer Berufsausbildung oder freiwillig Sozialjahr leistet, kann die Leistung in bestimmten Fällen bis zum 21. Geburtstag weitergezahlt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind weiter im Haushalt der alleinerziehenden Person lebt und kein eigenes ausreichendes Einkommen hat.

📈

Höhe je Altersstufe: Das steht deinem Kind zu

Die Unterhaltsvorschuss-Höhe ist nach Altersstufen gestaffelt. Aktuell kann der Bedarfssatz bis zu 395 € monatlich betragen, abhängig vom Alter des Kindes und der konkreten Unterhaltssituation. Zusätzlich können Teile des Kindergeldes oder des Kinderzuschlags berücksichtigt werden. Die genauen Beträge ändern sich regelmäßig.

🧩

Kindergeld und Unterhaltsvorschuss: So spielen sie zusammen

Kindergeld bekommst du unabhängig vom Unterhalt. Beim Unterhaltsvorschuss kann das Kindergeld jedoch angerechnet werden, wenn der andere Elternteil zumindest teilweise zahlt. Wenn gar kein Unterhalt gezahlt wird, wird das Kindergeld in der Regel nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Die genauen Regeln sind komplex und hängen von der Zahlungslage des Ex-Partners ab.

Häufige Stolperfallen

  • Nie beantragt — rückwirkend gibt es maximal einen Monat
  • Neue Ehe nicht bedacht — der Anspruch kann entfallen
  • Teilzahlungen des Ex-Partners falsch eingeschätzt

In deiner Auswertung erfährst du, worauf du in deiner Situation achten musst.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Wann du dich direkt beraten lassen solltest

Deine Auswertung ist eine fundierte Ersteinschätzung auf Basis deiner Angaben. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft des zuständigen Jugendamts oder der Unterhaltsvorschusskasse. Bei komplexen Fällen — etwa Auslandsbezug, neuer Ehepartner, Rückforderung, Widerspruch oder Teilzahlungen — wende dich direkt an dein Jugendamt oder eine Fachberatung.

🔍 So funktioniert's

Von deinen Antworten zur persönlichen Auswertung

In drei Schritten erhältst du Klarheit über deinen Anspruch.

1

Quiz ausfüllen

Gezielte Fragen zu deiner Situation — in rund 5 Minuten beantwortet.

2

Auswertung erhalten

Deine Angaben werden strukturiert von unserem Experten Team ausgewertet und eingeordnet.

3

Klarheit haben

Du erhältst deine persönliche Auswertung mit verständlicher Einschätzung und nächsten Schritten.

❓ Häufige Fragen

Antworten auf deine Fragen

Alles Wichtige rund um den Unterhaltsvorschuss-Check auf einen Blick.