Wer hat Anspruch — und wie lange?
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, wer ein Kind allein erzieht und der andere Elternteil nicht ordnungsgemäß unterhält. In der Regel gilt das bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn das Kind noch in der Schule ist, in einer Berufsausbildung oder freiwillig Sozialjahr leistet, kann die Leistung in bestimmten Fällen bis zum 21. Geburtstag weitergezahlt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind weiter im Haushalt der alleinerziehenden Person lebt und kein eigenes ausreichendes Einkommen hat.