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Früher in Rente mit Schwerbehinderung

Mit einem GdB von 50 kannst du bis zu 2 Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen — und bis zu 5 Jahre früher, wenn du Abschläge in Kauf nimmst. Finde in wenigen Minuten heraus, was für deinen Jahrgang gilt.

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15 Fragen zu Jahrgang, GdB und Versicherungsjahren. Deine persönliche Auswertung ist für 35,00 € inkl. MwSt. erhältlich.

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  • Jahrgangsgenau eingeordnet: ab wann du gehen kannst
  • Abschläge realistisch eingeschätzt — lohnt sich warten?
  • Klare nächste Schritte für Auskunft und Antrag

15 Fragen · ca. 5 Minuten · 100 % unverbindlich

Frage 1 von 157%

Was beschreibt deine Situation am besten?

Ich plane, früher in Rente zu gehen
Ich habe schon einen Rentenantrag gestellt
Mein Antrag wurde abgelehnt
Ich möchte mich vorsorglich informieren

Dauer ca. 5 Min.

✓ Geprüft & verlässlich

Darauf kannst du dich bei deinem Check verlassen.

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🔍 Voraussetzungen

Ab wann kannst du gehen?

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine eigene Rentenart — und sie ist ein echter Vorteil, den du dir über viele Arbeitsjahre erarbeitet hast. Sie beginnt in der Regel zwei Jahre vor deiner regulären Altersgrenze, und zwar ohne jeden Abschlag. Wer es noch eiliger hat, kann bis zu fünf Jahre vor der regulären Altersgrenze starten und nimmt dafür einen dauerhaften Abschlag in Kauf.

Welche Daten für dich gelten, hängt vor allem von deinem Geburtsjahr ab. Die Altersgrenzen sind über die Jahrgänge hinweg schrittweise angehoben worden. Die folgende Tabelle zeigt die Eckpunkte für die jüngeren Jahrgänge.

2 Jahre früher — ohne Abschlag

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen startet abschlagsfrei zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze.

Die zwei Schlüssel

GdB 50 zum Rentenbeginn und 35 Versicherungsjahre — mehr braucht es im Kern nicht. Kindererziehung und Zeiten von Arbeitslosigkeit zählen mit.

Maximal 10,8 % Abschlag

Bis zu 5 Jahre früher möglich — pro Monat 0,3 % Abschlag, gedeckelt bei 10,8 %. Der Abschlag gilt dauerhaft.

Deine Altersgrenzen nach Geburtsjahr

GeburtsjahrAbschlagsfrei abFrühestens ab (mit Abschlag)
195963 Jahre + 10 Monate60 Jahre + 10 Monate
196064 Jahre61 Jahre
196164 Jahre + 2 Monate61 Jahre + 2 Monate
196264 Jahre + 4 Monate61 Jahre + 4 Monate
196364 Jahre + 6 Monate61 Jahre + 6 Monate
1964 und später65 Jahre62 Jahre

💡 Für ältere Jahrgänge gelten Übergangsregeln — die persönliche Auswertung ordnet deinen Jahrgang exakt ein.

💡

Schon gewusst?

Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Du kannst also früher in Rente gehen und trotzdem weiterarbeiten, so viel du möchtest.

Davon hängt dein früherer Rentenstart ab

  • Ein GdB von mindestens 50, der zum Rentenbeginn anerkannt ist
  • Dein Geburtsjahr und die daraus folgenden Altersgrenzen
  • 35 Versicherungsjahre — inklusive Kindererziehung, Arbeitslosigkeit und Pflege
  • Ob du abschlagsfrei gehen willst oder einen dauerhaften Abschlag akzeptierst

Wie diese Faktoren bei DIR zusammenspielen, zeigt dir deine persönliche Auswertung.

Finde in wenigen Minuten heraus, wie deine Situation einzuordnen ist.

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✅ Lohnt sich der Check?

Typische Situationen, in denen sich der Check lohnt

  • Du hast einen GdB von 50 und möchtest wissen, ab wann du gehen kannst
  • Dein GdB-Antrag oder eine Verschlimmerungsanzeige läuft noch
  • Dein Schwerbehindertenausweis ist befristet und läuft bald aus
  • Du willst wissen, ob sich Warten auf den abschlagsfreien Start lohnt
  • Du bist unsicher, ob deine 35 Versicherungsjahre zusammenkommen
  • Dein Rentenantrag wurde abgelehnt und du suchst nach dem Grund
📚 FAKTEN NEBENBEI

Wissen für deine Entscheidung

⚖️

Abschlagsfrei oder früher gehen — die Abwägung

Jeder Monat vor dem abschlagsfreien Termin kostet 0,3 % deiner Rente, maximal 10,8 %. Dieser Abzug bleibt dauerhaft, auch später als Hinterbliebenenrente. Auf der anderen Seite stehen bis zu drei zusätzliche freie Jahre und die Rentenzahlungen, die in dieser Zeit bereits fließen. Ob sich das für dich rechnet, hängt von deiner Rentenhöhe, deiner Gesundheit und deinen Plänen ab — genau diese Abwägung nimmt dir deine Auswertung ab.

💼

Hinzuverdienst: keine Grenze mehr

Seit 2023 ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten weggefallen. Du kannst also früher in Rente gehen und daneben weiterarbeiten — in Teilzeit, im Minijob oder ganz regulär —, ohne dass die Rente gekürzt wird. Steuern und Sozialabgaben fallen weiterhin an, deshalb lohnt sich vorab ein Blick auf die Nettorechnung.

🪪

Der GdB 50 muss zum Rentenbeginn vorliegen

Entscheidend ist nicht, wie lange du den Ausweis schon hast, sondern dass die Schwerbehinderung am Tag des Rentenbeginns anerkannt ist. Ist dein Ausweis befristet, sollte die Verlängerung rechtzeitig — üblicherweise einige Monate vorher — beantragt sein. Läuft dein Erstantrag oder eine Verschlimmerungsanzeige noch, kommt es auf das Datum an, ab dem der GdB anerkannt wird; oft wirkt die Feststellung auf den Antragsmonat zurück.

🔀

Nicht verwechseln: EM-Rente ist etwas anderes

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine Altersrente: Sie setzt Alter, GdB 50 und 35 Versicherungsjahre voraus, aber keine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit. Die Erwerbsminderungsrente greift dagegen unabhängig vom Alter, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch wenige Stunden täglich arbeiten kannst. Wenn du jetzt schon kaum noch durch den Arbeitstag kommst, kann die EM-Rente der passendere Weg sein.

Häufige Stolperfallen

  • Ein GdB von 30 oder 40 reicht für diese Rente nicht — auch nicht mit Gleichstellung
  • Der befristete Ausweis läuft kurz vor dem Rentenbeginn aus und wird zu spät verlängert
  • Versicherungsjahre werden unterschätzt, weil Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit nicht mitgezählt werden
  • Der Antrag wird zu spät gestellt — die Rente beginnt dann später als möglich

In deiner Auswertung erfährst du, worauf du in deiner Situation achten solltest.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Wann du dich direkt beraten lassen solltest

Anspruch Direkt ist ein unabhängiger Ratgeber und weder die Deutsche Rentenversicherung noch eine Behörde. Deine Auswertung ist eine Ersteinschätzung auf Basis deiner Angaben und für 35,00 € inkl. MwSt. erhältlich; sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft. Verbindlich entscheidet die Deutsche Rentenversicherung. Bei Ablehnung, Widerspruch oder komplizierten Versicherungsverläufen wende dich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, einen Versichertenältesten oder einen Sozialverband.

🔍 So funktioniert's

Von deinen Antworten zur persönlichen Auswertung

In drei Schritten erhältst du Klarheit über deinen Anspruch.

1

Quiz ausfüllen

Gezielte Fragen zu deiner Situation — in rund 5 Minuten beantwortet.

2

Auswertung erhalten

Deine Angaben werden strukturiert von unserem Experten Team ausgewertet und eingeordnet.

3

Klarheit haben

Du erhältst deine persönliche Auswertung mit verständlicher Einschätzung und nächsten Schritten.

❓ Häufige Fragen

Antworten auf deine Fragen

Alles Wichtige zur Rente mit Schwerbehinderung auf einen Blick.

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