Grundrentenzuschlag: Wer ihn bekommt — automatisch, aber nicht immer korrekt
Der Grundrentenzuschlag gilt für langjährig Versicherte, die mindestens 33 Jahre mit Beiträgen und Anrechnungszeiten nachweisen und gleichzeitig unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft ihn in der Regel automatisch mit dem Rentenantrag. Trotzdem können Zeiten wie Kindererziehung oder Pflege im Versicherungskonto falsch erfasst sein. Deshalb lohnt es sich, den Versicherungsverlauf vor dem Rentenantrag zu überprüfen und fehlende Zeiten nachzureichen.