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Bis zu 297 € extra pro Kind?

Kinderzuschlag: Viele Familien mit kleinem Einkommen haben Anspruch – und wissen es nicht. Prüfe in 15 kurzen Fragen eure Situation.

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15 Fragen zu Familie, Einkommen und Wohnkosten. Danach erhältst du deine persönliche Auswertung per E-Mail.

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  • Ob euer Einkommen in die Grenzen passt
  • Wie viel Kinderzuschlag pro Kind möglich ist
  • Ob Wohngeld zusätzlich drin ist
  • Welche Extras dazukommen – z. B. Bildungspaket

15 Fragen · ca. 5 Minuten · 100 % unverbindlich

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Frage 1 von 157%

Was beschreibt eure Situation am besten?

Wir arbeiten, aber das Geld reicht kaum
Ich bin alleinerziehend und es wird knapp
Ein Antrag wurde abgelehnt
Ich informiere mich vorsorglich

Dauer ca. 5 Min.

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Darauf kannst du dich bei deinem Check verlassen.

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Überblick

Was der Kinderzuschlag ist — und wem er zusteht

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung der Familienkasse für Eltern, die zwar arbeiten, deren Einkommen aber nicht für die ganze Familie reicht. Er beträgt bis zu 297 € pro Kind und Monat (Stand 2026) und wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Bekommen können ihn Eltern, die Kindergeld beziehen, mit den Kindern zusammenleben und ein Mindesteinkommen erreichen: in der Regel 900 € brutto bei Paaren und 600 € bei Alleinerziehenden (Stand 2026). Eine feste Obergrenze gibt es nicht — entscheidend ist der Bedarf der ganzen Familie inklusive Wohnkosten.

Kinderzuschlag und Wohngeld lassen sich kombinieren. Wer Kinderzuschlag bekommt, hat in der Regel auch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket und muss keine Kita-Gebühren zahlen.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Kinderzuschlag gibt es in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung. Bewilligt wird jeweils für 6 Monate. Verbindlich entscheidet immer die Familienkasse.

Was ist der Kinderzuschlag?

Eine Leistung der Familienkasse für Eltern, die zwar arbeiten, deren Einkommen aber nicht für die ganze Familie reicht. Bis zu 297 € pro Kind und Monat (Stand 2026) – zusätzlich zum Kindergeld.

Wer kann ihn bekommen?

Eltern, die Kindergeld beziehen, mit den Kindern zusammenleben und ein Mindesteinkommen erreichen: in der Regel 900 € brutto bei Paaren, 600 € bei Alleinerziehenden (Stand 2026). Nach oben gibt es keine feste Grenze – entscheidend ist der Bedarf der Familie.

Was viele nicht wissen

Kinderzuschlag und Wohngeld lassen sich kombinieren. Wer Kinderzuschlag bekommt, hat in der Regel auch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket und muss keine Kita-Gebühren zahlen.

Schon gewusst?

Kinderzuschlag ist für Familien gedacht, die arbeiten, aber trotzdem knapp bei Kasse sind – und oft die bessere Alternative zum Bürgergeld.

Das zählt

Diese Faktoren entscheiden

  • Familienform
  • Anzahl und Alter der Kinder
  • Bruttoeinkommen der Eltern
  • Wohnkosten
  • Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
  • Wohngeld
  • Vermögen

Wie diese Faktoren bei EUCH zusammenspielen, zeigt dir deine persönliche Auswertung.

Das brauchst du für den Antrag

  • Personalausweis
  • Kindergeld-Nummer
  • Einkommensnachweise der letzten 6 Monate
  • Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung
  • Nachweise über Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
  • Ggf. Wohngeldbescheid
  • Kontoauszüge

Finde in wenigen Minuten heraus, wie deine Situation einzuordnen ist.

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Gut zu wissen

Wissen für eure Situation

Ab wann wird gezahlt?

Kinderzuschlag gibt es in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung – wer zögert, verschenkt Geld. Bewilligt wird jeweils für 6 Monate, danach braucht es einen neuen Antrag.

Mindesteinkommen und Bedarf

Das Mindesteinkommen ist nur das untere Tor – ob und wie viel gezahlt wird, hängt vom Bedarf der ganzen Familie ab, inklusive Wohnkosten.

Wohngeld statt Bürgergeld

Kinderzuschlag und Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld schließen sich in der Regel aus – oft ist Kinderzuschlag plus Wohngeld die bessere Kombination.

Häufige Stolperfallen

  • Kinderzuschlag gibt es in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung – wer zögert, verschenkt Geld
  • Das Mindesteinkommen ist nur das untere Tor – ob und wie viel gezahlt wird, hängt vom Bedarf der ganzen Familie ab
  • Bewilligt wird jeweils für 6 Monate, danach braucht es einen neuen Antrag
  • Kinderzuschlag und Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld schließen sich in der Regel aus – oft ist Kinderzuschlag plus Wohngeld die bessere Kombination

In deiner Auswertung erfährst du, worauf ihr in eurer Situation achten solltet.

Wann ihr euch direkt beraten lassen solltet

Anspruch Direkt ist ein unabhängiger Ratgeber und weder eine Familienkasse noch eine Behörde. Deine Auswertung ist eine Ersteinschätzung auf Basis deiner Angaben; sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft. Verbindlich entscheidet die Familienkasse. Bei Ablehnung, Widerspruch oder komplexen Familiensituationen wendet euch an eine Familien- oder Sozialberatung.

So funktioniert's

Von deinen Antworten zur persönlichen Auswertung

In drei Schritten erhältst du Klarheit über deinen Anspruch.

  1. Schritt 1

    Quiz ausfüllen

    Gezielte Fragen zu deiner Situation — in rund 5 Minuten beantwortet.

  2. Schritt 2

    Auswertung erhalten

    Deine Angaben werden strukturiert von unserem Experten Team ausgewertet und eingeordnet.

  3. Schritt 3

    Klarheit haben

    Du erhältst deine persönliche Auswertung mit verständlicher Einschätzung und nächsten Schritten.

FAQ

Antworten auf deine Fragen

Alles Wichtige rund um den Kinderzuschlag auf einen Blick.

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15 Fragen zu Familie, Einkommen und Wohnkosten. Danach erhältst du deine persönliche Auswertung per E-Mail.

  • Ob euer Einkommen in die Grenzen passt
  • Wie viel Kinderzuschlag pro Kind möglich ist
  • Ob Wohngeld zusätzlich drin ist
  • Welche Extras dazukommen – z. B. Bildungspaket
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