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Kindergeld & Kinderzuschlag: Bekommst du alles, was dir zusteht?

Kindergeld kennt jeder — aber den Kinderzuschlag von bis zu 297 € pro Kind lassen viele Familien liegen. 15 Fragen, 5 Minuten — und du weißt, wo du stehst.

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4,8 von 5 Sterne Bewertungen
Frage 1 von 157%

Wie viele Kinder leben in deinem Haushalt?

1 Kind
2 Kinder
3 oder mehr
Kind(er) über 18

Dauer ca. 5 Min.

🚀 Dein persönlicher Check

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15 Fragen zu deinen Kindern, deinem Einkommen und deiner Familiensituation. Du erhältst direkt deine persönliche Auswertung.

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🔍 Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf Kindergeld und Kinderzuschlag — und wer nicht?

Kindergeld steht grundsätzlich allen Eltern oder Sorgeberechtigten zu, für deren Kinder sie sorgen. Es wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt — und darüber hinaus, wenn das Kind in Ausbildung oder studiert und bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen, die nicht Bürgergeld beziehen. Er kann bis zu 297 € pro Kind und Monat betragen, muss aber bei der Familienkasse beantragt werden. Genau diese Details geht der Check mit dir durch.

Kind lebt in deinem Haushalt

Du musst für das Kind sorgen und es in deinem Haushalt leben lassen. Das ist die zentrale Voraussetzung für Kindergeld und den Kinderzuschlag.

Alter & Ausbildungsstatus des Kindes

Kindergeld läuft bis 18 und oft bis 25 bei Ausbildung oder Studium — vorausgesetzt, es gibt keine Unterbrechung oder die falsche Ausbildungsform.

Einkommen im relevanten Bereich (für Kinderzuschlag)

Für den Kinderzuschlag muss dein Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegen, gleichzeitig aber hoch genug sein, dass du nicht Bürgergeld benötigst.

💡

Schon gewusst?

Viele Eltern vergessen, Kindergeld für volljährige Kinder in Ausbildung rechtzeitig zu verlängern — und verschenken so monatelang Geld.

Davon hängt dein Anspruch ab

  • Alter und Status deiner Kinder
  • Dein Haushaltseinkommen
  • Deine Wohnkosten
  • Deine Familiensituation

Wie diese Faktoren bei DIR zusammenspielen, zeigt dir deine persönliche Auswertung.

✅ Lohnt sich der Check?

Typische Situationen, in denen sich der Check lohnt

  • Dein Kind wird bald 18 und macht Ausbildung oder Studium
  • Dein Einkommen reicht knapp, aber Bürgergeld willst du nicht beantragen
  • Du bist alleinerziehend
  • Du hast mehrere Kinder und den Kinderzuschlag nie geprüft
  • Dein Kindergeld-Antrag wurde abgelehnt
  • Dein Kind macht eine Pause zwischen Schule und Ausbildung
📚 FAKTEN NEBENBEI

Wissen für deine Situation

🎓

Kindergeld ab 18: Wann es weiterläuft

Kindergeld endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Es läuft weiter, solange das Kind eine anerkannte Ausbildung oder ein Studium absolviert — bis maximal 25 Jahre. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung schulisch, beruflich oder hochschulisch ist und das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Eine längere Pause zwischen Schule und Ausbildung kann den Anspruch unterbrechen. Wichtig: Die Familienkasse muss über den neuen Status informiert werden.

💰

Kinderzuschlag: Die unterschätzte Leistung für Familien

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung für erwerbstätige Eltern mit geringem bis mittlerem Einkommen, die kein Bürgergeld beziehen. Er kann bis zu 297 € pro Kind und Monat betragen und wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Ob du Anspruch hast, hängt von deinem Einkommen, deinen Wohnkosten und der Anzahl der Kinder ab. Anders als Kindergeld muss der Kinderzuschlag aktiv beantragt werden — er wird nicht automatisch gewährt.

📝

Antrag abgelehnt: Was jetzt?

Wenn der Kindergeld-Antrag abgelehnt wurde, lohnt es sich, die Begründung genau zu prüfen. Häufige Gründe sind fehlende Unterlagen, ein nicht anerkannter Ausbildungsstatus oder Änderungen, die nicht rechtzeitig mitgeteilt wurden. In vielen Fällen kann ein Widerspruch eingelegt werden — die Frist dafür beträgt meist einen Monat. Bei komplexen Fällen ist die Familienkasse zuständig, für eine verbindliche Rechtseinschätzung empfiehlt sich eine Fachberatung.

Häufige Stolperfallen

  • Kinderzuschlag nie beantragt — er kommt nicht automatisch
  • Kindergeld ab 18 nicht verlängert
  • Änderungen der Familienkasse nicht gemeldet

In deiner Auswertung erfährst du, worauf du in deiner Situation achten musst.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Wann du dich direkt beraten lassen solltest

Deine Auswertung ist eine fundierte Ersteinschätzung auf Basis deiner Angaben. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft der Familienkasse. Bei komplexen Fällen — etwa Ablehnungen, Widerspruchsverfahren, Ausbildungsunterbrechungen, Auslandsaufenthalte oder unklarer Einkommensgrenzen für den Kinderzuschlag — wende dich an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit oder an eine unabhängige Sozialberatung.

🔍 So funktioniert's

Von deinen Antworten zur persönlichen Auswertung

In drei Schritten erhältst du Klarheit über deinen Anspruch.

1

Quiz ausfüllen

Gezielte Fragen zu deiner Situation — in rund 5 Minuten beantwortet.

2

Auswertung erhalten

Deine Angaben werden strukturiert von unserem Experten Team ausgewertet und eingeordnet.

3

Klarheit haben

Du erhältst deine persönliche Auswertung mit verständlicher Einschätzung und nächsten Schritten.

❓ Häufige Fragen

Antworten auf deine Fragen

Alles Wichtige rund um den Kindergeld-Check auf einen Blick.