Welche Nachteilsausgleiche es gibt
Mit anerkannter Schwerbehinderung sind unter anderem ein steuerlicher Pauschbetrag, fünf Tage Zusatzurlaub im Jahr, ein besonderer Kündigungsschutz und ein früherer Rentenbeginn möglich. Je nach Beeinträchtigung können Merkzeichen wie G (erhebliche Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), B (Begleitperson) oder H (hilflos) hinzukommen — sie entscheiden über weitere Vorteile, etwa bei Mobilität und Nahverkehr. Welche davon konkret greifen, hängt vom festgestellten GdB und den Merkzeichen ab.