Volle oder teilweise Erwerbsminderung
Maßstab ist das tägliche Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Unter drei Stunden deutet auf die volle, drei bis unter sechs Stunden auf die teilweise Erwerbsminderungsrente hin. Wer zwar nur noch teilweise erwerbsgemindert ist, aber keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz findet, kann in bestimmten Konstellationen dennoch die volle Rente erhalten — das wird im Einzelfall geprüft.