Nur gegen Rechnung
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt – das Geld gibt es nur gegen Rechnung bzw. über direkte Abrechnung des Anbieters.
Entlastungsbetrag: Jede:r mit Pflegegrad hat Anspruch – trotzdem lassen viele Familien das Geld verfallen. Prüfe in 15 kurzen Fragen, was ihr noch abrufen könnt.
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15 Fragen zu Pflegegrad, Alltagshilfe und Abrechnung. Danach erhältst du deine persönliche Auswertung per E-Mail.
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Darauf kannst du dich bei deinem Check verlassen.
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat (Stand 2026). Ihn zahlt die Pflegekasse für alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden – schon ab Pflegegrad 1. Er kommt zusätzlich zum Pflegegeld und wird nicht bar ausgezahlt, sondern für Hilfe im Alltag erstattet.
Nutzen lässt sich das Geld für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe, Einkaufen, Begleitung oder Betreuung, außerdem für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege und – je nach Pflegegrad – für Leistungen eines Pflegedienstes.
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie lassen sich ansparen und in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann zusätzlich ein Teil der Pflegesachleistung für Alltagshilfe umgewandelt werden.
Abgerechnet wird gegen Rechnung oder direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse. Verbindlich entscheidet immer die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
131 € pro Monat (Stand 2026) von der Pflegekasse für alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden – ab Pflegegrad 1. Er ist zusätzlich zum Pflegegeld und wird nicht bar ausgezahlt, sondern für Hilfe im Alltag erstattet.
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Haushaltshilfe, Einkaufen, Begleitung, Betreuung), für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege und – je nach Pflegegrad – für Leistungen eines Pflegedienstes.
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie lassen sich ansparen und in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann zusätzlich ein Teil der Pflegesachleistung für Alltagshilfe umgewandelt werden.
Schon gewusst?
Viele Familien wissen gar nicht, dass ihnen jeden Monat 131 € für Hilfe im Alltag zustehen – und lassen das Geld ungenutzt.
Wie diese Faktoren bei EUCH zusammenspielen, zeigt dir deine persönliche Auswertung.
Finde in wenigen Minuten heraus, wie deine Situation einzuordnen ist.
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Angesparte Beträge verfallen in der Regel am 30. Juni des Folgejahres – wer wartet, verliert Geld.
Ob Nachbarn oder Bekannte als Helfer abrechnen dürfen, regelt jedes Bundesland selbst – oft nur nach Schulung oder Registrierung. Im Pflegeheim gibt es den Entlastungsbetrag in der Regel nicht.
In deiner Auswertung erfährst du, worauf ihr in eurer Situation achten solltet.
Anspruch Direkt ist ein unabhängiger Ratgeber und weder eine Pflegekasse noch eine Behörde. Deine Auswertung ist eine Ersteinschätzung auf Basis deiner Angaben; sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Bei Ablehnung, Widerspruch oder komplexen Pflegesituationen wendet euch an einen Pflegestützpunkt oder eine unabhängige Pflegeberatung.
In drei Schritten erhältst du Klarheit über deinen Anspruch.
Gezielte Fragen zu deiner Situation — in rund 5 Minuten beantwortet.
Deine Angaben werden strukturiert von unserem Experten Team ausgewertet und eingeordnet.
Du erhältst deine persönliche Auswertung mit verständlicher Einschätzung und nächsten Schritten.
Alles Wichtige rund um den Entlastungsbetrag auf einen Blick.
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