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131 € im Monat ungenutzt?

Entlastungsbetrag: Jede:r mit Pflegegrad hat Anspruch – trotzdem lassen viele Familien das Geld verfallen. Prüfe in 15 kurzen Fragen, was ihr noch abrufen könnt.

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15 Fragen zu Pflegegrad, Alltagshilfe und Abrechnung. Danach erhältst du deine persönliche Auswertung per E-Mail.

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  • Wie ihr die 131 € jeden Monat nutzt
  • Was ihr aus angespartem Geld noch holen könnt
  • Wer als Helfer:in infrage kommt
  • Wie die Abrechnung mit der Kasse klappt

15 Fragen · ca. 5 Minuten · 100 % unverbindlich

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Frage 1 von 157%

Was beschreibt eure Situation am besten?

Wir wissen nicht, wie wir das Geld nutzen
Wir nutzen ihn, aber nicht voll
Wir finden keinen passenden Anbieter
Ich informiere mich vorsorglich

Dauer ca. 5 Min.

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Überblick

Was der Entlastungsbetrag ist — und wie ihr ihn nutzt

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat (Stand 2026). Ihn zahlt die Pflegekasse für alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden – schon ab Pflegegrad 1. Er kommt zusätzlich zum Pflegegeld und wird nicht bar ausgezahlt, sondern für Hilfe im Alltag erstattet.

Nutzen lässt sich das Geld für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe, Einkaufen, Begleitung oder Betreuung, außerdem für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege und – je nach Pflegegrad – für Leistungen eines Pflegedienstes.

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie lassen sich ansparen und in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann zusätzlich ein Teil der Pflegesachleistung für Alltagshilfe umgewandelt werden.

Abgerechnet wird gegen Rechnung oder direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse. Verbindlich entscheidet immer die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.

Was ist der Entlastungsbetrag?

131 € pro Monat (Stand 2026) von der Pflegekasse für alle Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden – ab Pflegegrad 1. Er ist zusätzlich zum Pflegegeld und wird nicht bar ausgezahlt, sondern für Hilfe im Alltag erstattet.

Wofür gibt es das Geld?

Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Haushaltshilfe, Einkaufen, Begleitung, Betreuung), für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege und – je nach Pflegegrad – für Leistungen eines Pflegedienstes.

Was viele nicht wissen

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie lassen sich ansparen und in der Regel bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann zusätzlich ein Teil der Pflegesachleistung für Alltagshilfe umgewandelt werden.

Schon gewusst?

Viele Familien wissen gar nicht, dass ihnen jeden Monat 131 € für Hilfe im Alltag zustehen – und lassen das Geld ungenutzt.

Das zählt

Diese Faktoren entscheiden

  • Pflegegrad
  • Pflege zu Hause oder im Heim
  • Art der gewünschten Hilfe
  • Anerkannter Anbieter oder Privatperson
  • Bundesland
  • Bisher genutzte Beträge
  • Pflegesachleistung

Wie diese Faktoren bei EUCH zusammenspielen, zeigt dir deine persönliche Auswertung.

Das brauchst du

  • Bescheid über den Pflegegrad
  • Versichertennummer der Pflegekasse
  • Rechnungen bzw. Quittungen der Helfer
  • Nachweis über die Anerkennung des Anbieters
  • Ggf. Abtretungserklärung für die direkte Abrechnung

Finde in wenigen Minuten heraus, wie deine Situation einzuordnen ist.

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Gut zu wissen

Wissen für eure Situation

Nur gegen Rechnung

Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt – das Geld gibt es nur gegen Rechnung bzw. über direkte Abrechnung des Anbieters.

Frist 30. Juni

Angesparte Beträge verfallen in der Regel am 30. Juni des Folgejahres – wer wartet, verliert Geld.

Nachbarn als Helfer

Ob Nachbarn oder Bekannte als Helfer abrechnen dürfen, regelt jedes Bundesland selbst – oft nur nach Schulung oder Registrierung. Im Pflegeheim gibt es den Entlastungsbetrag in der Regel nicht.

Häufige Stolperfallen

  • Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt – das Geld gibt es nur gegen Rechnung bzw. über direkte Abrechnung des Anbieters.
  • Angesparte Beträge verfallen in der Regel am 30. Juni des Folgejahres – wer wartet, verliert Geld.
  • Ob Nachbarn oder Bekannte als Helfer abrechnen dürfen, regelt jedes Bundesland selbst – oft nur nach Schulung oder Registrierung.
  • Im Pflegeheim gibt es den Entlastungsbetrag in der Regel nicht.

In deiner Auswertung erfährst du, worauf ihr in eurer Situation achten solltet.

Wann ihr euch direkt beraten lassen solltet

Anspruch Direkt ist ein unabhängiger Ratgeber und weder eine Pflegekasse noch eine Behörde. Deine Auswertung ist eine Ersteinschätzung auf Basis deiner Angaben; sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Bei Ablehnung, Widerspruch oder komplexen Pflegesituationen wendet euch an einen Pflegestützpunkt oder eine unabhängige Pflegeberatung.

So funktioniert's

Von deinen Antworten zur persönlichen Auswertung

In drei Schritten erhältst du Klarheit über deinen Anspruch.

  1. Schritt 1

    Quiz ausfüllen

    Gezielte Fragen zu deiner Situation — in rund 5 Minuten beantwortet.

  2. Schritt 2

    Auswertung erhalten

    Deine Angaben werden strukturiert von unserem Experten Team ausgewertet und eingeordnet.

  3. Schritt 3

    Klarheit haben

    Du erhältst deine persönliche Auswertung mit verständlicher Einschätzung und nächsten Schritten.

FAQ

Antworten auf deine Fragen

Alles Wichtige rund um den Entlastungsbetrag auf einen Blick.

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  • Wie ihr die 131 € jeden Monat nutzt
  • Was ihr aus angespartem Geld noch holen könnt
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